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Förderstiftung tim e.V.
Industriekultur erhalten und pflegen
Die Gründungsmitglieder des Förder- und Freundeskreis tim e. V. retteten nach den Schließungen der Augsburger Textilfabriken Maschinen und die Stoffmustersammlung der Neuen Augsburger Kattunfabrik (NAK) mit 1,3 Mio Mustern.
http://www.haus-der-stifter-augsburg.de/cms/fs_tim_ev/
Das war der Grundstock für das Museum. Auf Initiative des 1996 gegründeten Vereins stellten Freistaat Bayern, Stadt Augsburg und die Stadtsparkasse die finanziellen Mittel zur Verfügung um das Archiv der NAK als „Nationales Kulturgut“ für Augsburg zu retten.
Jährlich besuchen über 100 000 das 2010 eröffnete „lebendige“ Museum. 2018 hat der Verein die Förderstiftung tim e. V. eingerichtet. Helfen Sie mit, damit kommende Generationen die Herstellung von Textilien an laufenden Maschinen erleben.
Stiftungszweck:
Zweck der „Förderstiftung tim e.V.“ ist es in Übereinstimmung mit der Satzung des „Förder- und Freundeskreis tim e.V.“, die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Förder- und Freundeskreises tim e.V.
Bewahren Sie mit uns das Vermächtnis der herausragenden Textil- und Industriegeschichte Augsburgs. Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, diese einzigartige Industriekultur zu erhalten und zu pflegen.
Empfänger: HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE03 7205 0000 0000 0781 21
BIC: AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Spende Textil- und Industriemuseum Augsburg tim
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Spenden bis 300 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Vermerken Sie dazu bitte die Steuernummer der Stiftung „HAUS DER STIFTER – Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Augsburg auf Ihrem Beleg oder Kontoauszug. Sie lautet 218/101/85101. Download Spendenbescheinigung. Ab einer Spendenhöhe von 300,01 Euro erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse an.
Steuerliche Hinweise:
Spenden:
Spenden werden für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
Zustiftung zu Lebzeiten:
Ihre Zustiftung ist wichtig und erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck „Zustiftung“ und Ihre vollständige Adresse an. Neben dem oben beschriebenen Sonderausgabenabzug können Sie als Stifter für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen weitere Beträge bis 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartner 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf 10 Jahre verteilt werden.
Letztwillige Verfügung:
Sie können Ihre Zuwendung an die Förderstiftung tim e.V. in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Zuwendungen von Todes wegen erhöhen das Stiftungsvermögen.
Zustiften durch Erben:
Eine Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen. Zuwendungen durch Erben erhöhen das Stiftungsvermögen. Hierfür wird empfohlen einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.
Hinweis zur Datenverarbeitung:
Die nicht anonymisierten Spenderdaten werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG elektronisch gespeichert und dem Vorstand des „Förder- und Freundeskreis tim e.V.“ übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.
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